Unsere Mitglieder
Unsere Mitglieder sind die Seele unserer Genossenschaft. Die WSG Bitterfeld-Wolfen eG hat zurzeit ca. 800 Mitglieder.
Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist an keine besonderen Voraussetzungen geknüpft. Um sie zu erwerben, sind mindestens zehn Geschäftsanteile im Wert von jeweils 35,79 € zu zeichnen und einzuzahlen. Wer zugleich eine Wohnung mietet, muss eine erhöhte Anzahl von Geschäftsanteilen als Pflichtbeteiligung übernehmen und zwar je angefangene zwei m² Wohnfläche einen Geschäftsanteil. Nur zur Illustration: Für eine 50,5 m² große Wohnung sind demnach 26 Anteile im Gesamtwert von 930,54 € zu zeichnen und einzuzahlen. Die Aufbringung der sonst üblichen Mietsicherheit (Kaution) entfällt jedoch.
Als Genossenschaft spielt für uns ein respekt- und rücksichtsvolles Zusammenleben unserer Mitglieder und der übrigen Bewohner in unseren Wohnanlagen eine große Rolle. Neben Wohngebietsfesten im Bitterfelder Dichter- und Länderviertel und in der Wolfener Altstadt veranstalten wir regelmäßig auch große und kleine Leseabende sowie ein Kunstpleinair, um das Wir-Gefühl in unserer Genossenschaft zu stärken. Unser alljährlicher Osterspaziergang dient der Information unserer im Dichterviertel wohnenden Mitglieder über den Fortgang der in diesem Quartier mit staatlicher Förderung realisierten Stadtumbauprojekte.
Schließlich sind unsere Mitglieder auch die Eigentümer unseres Wohnungsunternehmens! Als solche üben sie ihre Rechte vor allem in der Mitgliederversammlung aus, dem höchsten Organ unserer Genossenschaft. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen, entscheidet über den Jahresabschluss und die Verwendung von Gewinnen, wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates und beschließt über Änderungen der Satzung. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme. Übrigens: nur Mitglieder können in den Aufsichtsrat gewählt werden, dessen Aufgabe es ist, den Vorstand in seiner Arbeit zu kontrollieren und zu beraten. Darüber hinaus lässt es die Satzung unserer Genossenschaft zu, dass die Mitglieder unserer Genossenschaft in ihren jeweiligen Wohngebieten Siedlungsausschüsse bilden und auf diese Weise wohngebietsbezogene Interessen gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat zur Geltung bringen.